Einsatz für Sicherheit und Ordnung

Die Polizei leistet einen unverzichtbaren Beitrag zum Bevölkerungsschutz. Sie ist im Katastrophenfall für Sicherheit und Ordnung zuständig und muss sowohl die Strafverfolgung als auch die Gefahrenabwehr im Blick haben. Beispielsweise gewährleisten Polizisten im Fall der Fälle den ungehinderten Zugang von Rettungsdiensten, schützen Personen und Eigentum und treffen Maßnahmen gegen Plünderungen oder Gewalttätigkeiten. Darüber hinaus gehört es zu ihren Aufgaben, die Ursachen von Schäden zu ermitteln, Beweismittel sicherzustellen und Zeugen zu befragen. Nicht zuletzt ist die Polizei präventiv tätig, beispielsweise wenn es darum geht, geplante Terroranschläge frühzeitig aufzudecken und zu verhindern.

Sind Sie für den Ernstfall gewappnet?

Aus Ihrem Berufsalltag als Polizist sind Sie es gewohnt, mit schwierigen Situationen umzugehen. Doch Einsätze bei extremen Gefahrensituationen stellen besonders hohe Anforderungen. Was tun Sie als Polizist zum Beispiel, wenn Sie zu einem Großschadensereignis gerufen werden, bei dem es viele Verletzte gibt, Brandgefahr besteht und Gas ausströmt? Wie handeln Sie, wenn Sie Ersteintreffender sind? Sind Sie mit Ihren persönlichen Rechten und Pflichten vertraut? Kennen Sie die Führungstrukturen der Feuerwehr und Rettungskräfte und die Einsatzstrukturen des Bundes und der Länder im Katastrophenfall? VoTeKK hilft Ihnen, diese und andere Fragen zu beantworten.

Mehr Wissen – mit VoTeKK

Bei VoTeKK finden Sie Information- und Lern-Angebote, die auf Ihrem vorhandenen Wissen aufbauen. Ziel ist es, die Vorbereitung auf Krisen, Terroranschläge und Katastrophen praxisnah und individuell zu trainieren. In unserer Online-Akademie finden Sie ein vielfältiges Angebot, angefangen bei Einsatzchecklisten, interaktive Vorlesung bis hin zu Plan- und Simulationsspielen. Trainiert werden soll beispielsweise die Zusammenarbeit mit den Kollegen der anderen Fachbereiche (z.B. Rettungsdienst, Feuerwehr) vor Ort, oder worauf sie als ersteintreffende Person im Massenanfall von Verletzen zu achten haben.

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© Die Medialen 2011

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